Faeser und ihre Helferlein handeln immer wirrer.
Die (glücklicherweise) NOCH-Innenministerdarstellerin Nancy Faeser und ihre untergebenen Helferlein des Verfassungs“schutzes“ -allen voran Geheimdienstchef Thomas Haldenwang-, deren Aufgabe sie vom Schutz der Verfassung zur Verwässerung des Grundgesetzes verändert hat, lassen sich immer mehr Angriffe auf die freiheitliche Demokratie einfallen.
Einer der widerlichsten Punkte, die nach ihren wirren Ideen „verfassungsrelevant“ sein soll, ist die DELEGITIMIERUNG DES STAATES.
Glücklicherweise ziehen solche nahezu kriminellen Handlungen nicht bei den Menschen in den östlichen Bundesländern.
Die wissen, daß die Machthaber den Staat delegitimeren und nicht die Bürger.
Vorbild SED ?
Dort erinnert man sich noch sehr gut daran, daß die SED (ganz offensichtlich das Vorbild von Leuten wie Faeser) ebensolche Paragraphen in das Strafgesetzbuch geschrieben hatte.
Dort hieß das Staatsververleumdung, Boykotthetze, öffentliche Herabwürdigung u.a. .
NICHTS NEUES ALSO.
Hetze/Staatsverleumdung
In der DDR wird mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht, wer sich öffentlich verächtlich über staatliche Funktionäre oder Institutionen äußert. Bereits ein Witz oder eine herabsetzende Bemerkung über einen ehrenamtlichen Funktionär sind strafbar.
- Artikel 6 der DDR-Verfassung
- § 135 RStGB
- §§ 19 und 20 StEG
- §§ 106, 220 und 222 StGB
Beeinträchtigung staatlichen Handelns
- § 113 RStGB
- § 18 StEG
- §§ 212 und 214 StG
(1) Wer in der Öffentlichkeit die staatliche Ordnung oder staatliche Organe, Einrichtungen oder gesellschaftliche Organisationen oder deren Tätigkeit oder Maßnahmen herabwürdigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Haftstrafe, Geldstrafe oder mit öffentlichem Tadel bestraft.