Zumindest unter der Woche muss die Polizei tagsüber einen Richter anrufen, bevor sie zum Nachweis einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt die Entnahme einer Blutprobe bei Verdächtigen anordnet, der sich damit nicht einverstanden erklärt hat.
Das ist eine Konsequenz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in der die Verfassungshüter die Bedeutung des Richtervorbehalts für eine korrekte Ahndung einer Trunkenheitsfahrt betonten (Az.:2 BvR 1046/08).