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New York (ots/PRNewswire) – Kimba Wood, Richterin am US-Bezirksgericht, wies in der vergangenen Woche eine von Yulia Timoschenko eingereichte Klage mit der Begründung eines deutlichen Mangels an zugrundeliegenden Fakten zurück. Timoschenko hatte erklärt, dass sie willkürlich festgenommen und politisch verfolgt worden sei. Zudem gab sie an, dass ihre Verfolgung von der Yanukovich-Regierung eingeleitet und von Dimitri Firtash finanziert worden sei. All ihren Anklagen mangelte es an Glaubwürdigkeit, sodass sie von der Richterin abgelehnt wurden.

Timoschenkos Versuch, ihre Beschwerden vor ein US-Gericht zu bringen, war eine schlechte Wahl, und die Richterin bezeichnete ihre Anklagepunkte als schwach und nicht auf Fakten oder US-Recht begründet. Richterin Wood urteilte, dass US-Gerichte nicht von ausländischen Parteien zu ihrem persönlichen Zweck genutzt werden sollten und wies darauf hin, dass Timoschenkos Versuch, das Gericht für einen PR-Stunt zu nutzen, der internationalen Druck auf ukrainische Politiker ausüben und ihren eigenen politischen Interessen dienen sollte, unglaubwürdig sei.

In ihrer Klage versuchte Timoschenko zu argumentieren, dass sie von der Yanukovich-Regierung „willkürlich festgenommen“ worden sei, nachdem sie wegen Verursachung verheerender Schäden für die ukrainische Wirtschaft durch die Unterzeichnung böswilliger Gasverträge mit Russland verurteilt worden war. Ihre Handlungen führten dazu, dass die Ukraine die höchsten Gaspreise in Europa zahlte und zerstörten die Wirtschaft des Landes.

Timoschenkos Klage hinsichtlich ihrer willkürlichen Festnahme war laut Richterin Wood unglaubwürdig. Sie machte sogar ausdrücklich deutlich, dass Timoschenko sich der ihr vorgeworfenen Verbrechen zum Zeitpunkt ihrer Anklage durchaus bewusst war, ein Ermittlungsverfahren durchlief, rechtliche Vertretung hatte und nach den Gesetzen der Ukraine verurteilt wurde. Die Richterin erklärte, dass Timoschenkos Haft „keine willkürliche Verhaftung, sondern eine Haft (mit einem gerichtlichen Verfahren)“ gewesen sei, die Timoschenko für ungerechtfertigt hielt.

Darüber hinaus schloss die Richterin, dass angesichts der Fakten zu Timoschenkos Prozess „keine internationalen Normen“ hinsichtlich ihrer Klage wegen willkürlicher Verhaftung verletzt worden und die US-Gerichte nicht der richtige Ort für die Wiedergutmachung ihrer Probleme seien. Timoschenko hatte bereits zuvor versucht, andere Fälle vor US-Gerichte zu bringen, die alle wegen mangelnder Glaubwürdigkeit abgelehnt wurden.

Schliesslich urteilte die Richterin, dass in nahezu keiner denkbaren Situation basierend auf den von Timoschenko vorgetragenen Fakten US-Angeklagte als Beteiligte an Handlungen erachtet werden könnten, aufgrund derer Timoschenko Regressanspruch vor dem US-Gerichtssystem habe.

Das Urteil von Richterin Wood macht deutlich, dass Timoschenko äusserst schwache und unbegründete Behauptungen vorbrachte. Eine Anfechtung des Urteils würde für Timoschenko schwierig werden. Das US-Urteil ist ein klares Indiz dafür, dass Timoschenko in jedem Aspekt ihres Falles gescheitert ist.

Pressekontakt:

Andrea Giannotti, +44-7825-892-640 

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