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Archiv von September, 2013

Lebensmittel versandkostenfrei bestellen

Baierbrunn (ots) – 0-Ton: 6 Sekunden (Geräusch Wasser)

Ja, Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Es gibt aber Menschen, die meinen, dass das Trinkwasser noch reiner sein sollte oder wenigstens nicht so kalkhaltig und benutzen darum Aktivkohlefilter, schreibt das Internetportal www.apotheken-umschau.de. Wir haben Chefredakteurin Tina Haase gefragt, ob es um unser Leitungswasser so schlecht bestellt, dass man es filtern muss?

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Auf keinen Fall, denn die Wasserwerke liefern einwandfreies Leitungswasser. In letzter Zeit hat man immer wieder von Legionellen im Leitungswasser gehört und zu recht davor gewarnt, aber die gelangen überwiegend erst im Haus durch schlecht gepflegte oder defekte Rohre ins Leitungswasser. Und Wasserfilter schützen davor sowieso nicht.

Und diese Filter schützen auch nicht vor Keimen hat man herausgefunden, im Gegenteil:

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Experten haben nachgewiesen, dass auf vielen Wasserfiltern Keime wachsen, d.h. so eine Wasseraufbereitung verbessert Wasser nicht und ist schlicht überflüssig. Hat man zu Hause einen Wasserfilter sollte man das Gerät unbedingt regelmäßig reinigen und gefiltertes Wasser wegschütten, wenn es ein paar Tage gestanden hat, damit ist es nicht zur Keimbildung kommt.

Das hört sich alles nicht so toll an. Stellt sich die Frage: Ist ein Wasserfilter überhaupt sinnvoll?

0-Ton: 20 Sekunden

Gefiltertes Wasser kann zum besseren Genuss und Geschmack von Tee und Kaffee beitragen. Durch das Entkalken kommen Bitterstoffe nicht so stark zur Geltung. Außerdem wird Wasser für die Tee und Kaffeezubereitung gekocht, sodass keine Verkeimungsgefahr besteht.

Wenn Sie ein Filtergerät haben, stellen Sie es nicht in die pralle Sonne, rät www.apotheken-umschau.de, da sich Keime bei Wärme noch schneller vermehren.

ACHTUNG REDAKTIONEN: 
  
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de. 

Pressekontakt:

Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de 

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Branche Gesundheit/Medizin

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Privatinsolvenz England

Von am 19 - September - 2013  NEWS ALERT ABO

EU-Insolvenz – Wie sich anstehende Gesetzes-Änderungen auswirken

94d60 Showimage in Privatinsolvenz EnglandEU-Insolvenz in England

Innerhalb der EU unterscheidet sich das nationale Insolvenzrecht ganz erheblich. Unter Schuldnern hat sich herumgesprochen, dass speziell die Insolvenz nach englischem Recht sehr vorteilhaft ist, da diese besonders schnell zur Restschuldbefreiung führt. Im Zuge der Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit nutzen daher auch viele Deutsche das englische Insolvenzverfahren. 2014 gibt es eine Novellierung des deutschen Insolvenzrechts. Auch gibt es Bestrebungen die europäische Insolvenzordnung zu reformieren. Einzelheiten hierzu und warum die Privatinsolvenz nach englischem Recht weiterhin sehr attraktiv ist, erklärt die auf Privatinsolvenzen in England spezialisierte Kanzlei UK Legal Advisors LLP in London.
Hier eine Zusammenfassung. Den vollständigen Artikel und weitere Informationen zur EU-Insolvenz in England findet man unter www.uk-legal-advisors-llp.com

Die Novellierung des deutschen Insolvenzrechts tritt am 1.7.2014 in Kraft. Sie sieht u.a. eine Verkürzung der Wohlverhaltensperiode von 6 auf 5 Jahre oder evtl. auch 3 Jahre vor. Die Hürden hierfür liegen aber sehr hoch. Überwiegende Expertenmeinung hierzu ist, dass die damit verfolgten Ziele nicht erreicht werden. Insbesondere einem Vergleich mit einer Privatinsolvenz in England kann die Novelle daher nicht standhalten.
Weiterhin gibt es eine Initiative der Europäischen Kommission, die darauf abzielt, die Europäische Insolvenzordnung zu reformieren. Damit will sie den Druck auf die Mitgliedsstaaten erhöhen, ihre derzeit sehr unterschiedlichen nationalen Rechtsordnungen zu vereinheitlichen. So will man u.a. den sog. “Insolvenztourismus” eindämmen. Aber auch diese Initiative kann auf absehbare Zeit der englischen Insolvenzordnung nicht das Wasser reichen.
Vereinfacht gesprochen stehen sich zwei Kulturen in Europa gegenüber: die des “erhobenen Zeigefingers”, insbesondere in Deutschland, offiziell als “auf die Gläubigerinteressen ausgerichtet” bezeichnet und die pragmatische Version, an den Allgemeininteressen ausgerichtete, wirtschaftspolitische Betrachtung. Letztere Philosophie beherrscht u.a. die englische Insolvenzordnung.

Eine gute Nachricht ist, dass die EU-Kommission der deutschen Variante eine Absage erteilt hat. Das Argument der Gläubigerinteressen scheint in dem Zusammenhang vordergründig. Was der Schuldner im ersten Jahr der Insolvenz nicht hat, wird er auch nicht im 6. Jahr haben – letztlich scheint es dem deutschen Gesetzgeber doch um die faktische “Bestrafung” des Schuldners zu gehen, der wirtschaftlich 6-8 Jahre aus dem Verkehr gezogen ist – ein wirtschaftspolitisch unvorteilhaftes Ergebnis.
Die schlechte Nachricht für private Schuldner: Anlass für die Reformbestrebung war u.a. die Feststellung, dass einige Schuldner aus einem EG-Land in das andere (die EU Kommission erwähnt Frankreich und England) umgesiedelt sind, um dort von der erleichterten Möglichkeit einer Restschuldbefreiung zu profitieren. Da es aber innerhalb der EU die Grundfreiheit der Niederlassungsfreiheit gibt versucht die Kommission, diesen Widerspruch mit einer Differenzierung zu lösen: es soll eine “ernstliche” Verlegung des Lebensmittelpunktes geben und eine “missbräuchliche”. Wenn die Verlegung nicht im Zusammenhang mit der Insolvenzsituation erfolgt, also z.B. um von einem günstigeren Steuersystem, Gesellschaftsrecht oder besseren Arbeitsbedingungen zu profitieren, sei dies nicht missbräuchlich.
Betroffene sollten sich darüber im Klaren sein, dass die englischen Gerichte diese Argumentation antizipieren werden und bei der Begründung des “Center of Main Interest” genau hingeschaut wird. Ob die Verlegung “missbräuchlich” erfolgt, also nur, um die Restschuldbefreiung unter leichteren Voraussetzungen zu erlangen oder “genuine” ist, also aufrichtig, echt und ernsthaft. Dem sog. “forum shopping” oder der “bankruptcy tourism” ist der Kampf angesagt.

Wesentliche Erkenntnis aus diesen Entwicklungen ist, dass bei der Verlegung des Lebensmittelpunktes nach England (COMI) keine Fehler unterlaufen dürfen. Nach wie vor ist die Inanspruchnahme des englischen Insolvenzrechts vorteilhaft und erfolgversprechend. Schuldner die an einer Privatinsolvenz in England interessiert sind sollten aber unbedingt rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Die deutschsprachige Kanzlei UK Legal Advisors LLP in London hat auf dem Gebiet der Begleitung vorwiegend deutscher Mandanten auf diesem Weg große Erfahrung. Gerne steht die Kanzlei für ein unverbindliches Orientierungsgespräch zur Verfügung.

UK-Legal-Advisors LLP ist eine in London, Großbritannien ansässige und auf UK-Insolvenzen sowie Vermögensberatung spezialisierte Anwaltskanzlei.
Die Kanzlei bietet einen Rundumservice in deutscher und englischer Sprache. Kunden sind vor allem deutsche Staatsbürger, die Unterstützung zu internationalen Rechtsfragen suchen. Im Vordergrund steht dabei der Relocation-Service, d.h. die umfassende Betreuung bei der Niederlassung von deutschen Bürgern und deren Unternehmen in Großbritannien. Aufgrund der Zulassung in Deutschland (Rechtsanwalt) und England (European Lawyer), ist es möglich neben der persönlichen Begleitung auch sämtliche Rechtsfragen, die sich aus der Niederlassung in England oder bei der Strukturierung internationaler Vermögensverwaltung ergeben, ezu bearbeiten.

Kontakt:
UK-Legal-Advisors LLP
Ulrich Krell
93‐95, Borough High Street
London England
+49.160.90554311
sw@4dprojects.de
http://www.eu-insolvenzen.de

Allgemein

Kelkheim (ots) – Der Bürgerkrieg in Syrien löste eine humanitäre Katastrophe aus, deren Ausmaß noch nicht absehbar ist. Christen standen früh zwischen allen Fronten, da sie sich im Krieg weder auf die Seite der Regierung, noch auf die der islamistischen Rebellen geschlagen haben. Zehntausende haben ihr Zuhause verloren, darunter auch etwa 30.000 christliche Familien. Einige von ihnen konnten in Nachbarstaaten in Flüchlingsunterkünften aufgenommen werden, wenige auch in Deutschland. Viele von ihnen sind aber Flüchtlinge im eigenen Land. Open Doors arbeit mit lokalen Kirchen zusammen und leistet Nothilfe.

Maaloula – ein ganzes Dorf ist auf der Flucht

Das christliche Dorf Maaloula, etwa 55 Kilometer nordöstlich von Damaskus, befindet sich seit einigen Tagen im Zentrum der Kämpfe zwischen der Regierungsarmee und den Rebellengruppen. Vor Beginn des Bürgerkrieges war Maaloula aufgrund vieler Kirchen eine touristische Attraktion. Außerdem erzählt eine bekannte Legende, dass sich hier ein Berg öffnete, um Thekla, einen Schüler von Paulus, vor seinen Verfolgern zu schützen. Alle 3.000 Dorfbewohner – Christen und Muslime – mussten aufgrund der Kämpfe mittlerweile ihr Dorf verlassen, um in sicherere Regionen zu fliehen. Einige Zivilisten wurden bereits davor zu Opfern der Auseinandersetzungen. Ein Pastor aus der Nähe sagt: „Sie raten mir, zu gehen. Aber ich bleibe in Syrien, denn hier gibt es Arbeit für mich. Das Leid ist groß und Verzweiflung regiert. Aber ich bleibe um der Hoffnung willen.“ Immer wieder kommt es in ganz Syrien zu Übergriffen in Form von Entführungen, Folter und Tötungen durch extremistische und kriminelle Gruppen der Freien Syrischen Armee (FSA). Dies gilt es zu stoppen. Außerdem soll der Bevölkerung Zugang zu humanitärer Hilfe ermöglicht werden. Christen soll der Verbleib in ihrer Heimat oder die sichere Rückkehr nach Syrien ermöglicht werden. Aus diesem Grund startete Open Doors eine internationale Petition für die Christen in Syrien, die bisher alleine in Deutschland von mehr als 50.000 Menschen unterschrieben wurde. Sie kann weiterhin unter www.opendoors.de/petition eingesehen und unterzeichnet werden. Die Unterschriften werden jeweils den Landesregierungen, der Europäischen Union und den Vereinten Nationen übergeben.

Open Doors versorgt monatlich mehr als 8.000 Flüchtlingsfamilien Open Doors setzt sich als überkonfessionelles christliches Hilfswerk seit 58 Jahren in mehr als 50 Ländern für verfolgte Christen ein und veröffentlicht jährlich den Weltverfolgungsindex, eine Rangliste von Ländern, in denen Christen am stärksten verfolgt werden. Syrien belegt 2013 Platz 11. Bereits seit 2008 ist Open Doors in Syrien aktiv und gehört so zu den wenigen Hilfswerken, die derzeit überhaupt noch innerhalb von Syrien arbeiten können. Ana hat durch den Krieg ihren Mann verloren und sagt: „Gerade als meine Umstände verheerend waren und ich für mich und meine Kinder nichts mehr hatte, zeigte Gott mir seine Gnade durch die Hilfe, die wir von euch bekamen.“ Monatlich bekommen durch die Syriennothilfe mehr als 8.000 Flüchtlingsfamilien Hilfspakete, die durch viele Einzelspenden finanziert werden. Markus Rode, Leiter von Open Doors Deutschland, sagt: „Wir sind überwältigt von der Hilfsbereitschaft für die Christen in Syrien und hoffen auf anhaltend gute Resonanz, um die monatliche Unterstützung vieler Syrer weiterhin zu gewährleisten.“

Pressekontakt:

Open Doors Deutschland e.V.
Postfach 1142
D-65761 Kelkheim
T +49 6195 - 67 67 180
F +49 6195 - 67 67 181
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