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Archiv von Juli, 2012

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PSYCHOLOGIE: Clevere sind denkfaul

Von Bernd Korbach am 22 - Juli - 2012  NEWS ALERT ABO

Hamburg (ots) – Einige US-Psychologen erforschen die menschliche Dummheit. Auch und ganz besonders bei den Schlauen, berichtet das Magazin GEO in seiner August-Ausgabe. In einer großen Studie an 482 Studenten haben Richard West und Keith Stanovich nun herausgefunden, dass gerade die Oberschlauen zu Fehlurteilen neigen – Clevere sind offenbar besonders denkfaul, weil sie ihrer Intelligenz zu sehr vertrauen.

Das zeigt sich an Denksportaufgaben wie der folgenden: Angenommen, ein Baseballschläger und ein Ball kosten zusammen 1,10 Dollar, wobei der Schläger genau einen Dollar teurer ist als der Ball. Was kostet dann der Ball für sich betrachtet? Insbesondere die Versuchspersonen mit einem hohen IQ tippen vorschnell auf 10 Cent; korrekt sind aber 5. Andererseits sind diese Cleveren auch diejenigen, die den Denkfehler bei anderen am schnellsten erkennen. Nur gegenüber ihren eigenen Urteilen besitzen sie offenbar einen „blinden Fleck“.

Die aktuelle Ausgabe von GEO ist ab sofort im Handel erhältlich, hat 146 Seiten und kostet 6,60 Euro.

Unter www.geo.de/presse-download finden Sie das aktuelle Heftcover zum Download.

Pressekontakt:

Maike Pelikan
GEO Kommunikation
20444 Hamburg
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Mitarbeiter weg

Von Bernd Korbach am 20 - Juli - 2012  NEWS ALERT ABO

Hamburg (ots/PRNewswire) – Über die Hälfte der Informationen, die ein Angestellter beim

Arbeitgeberwechsel mitnimmt, sind sensible Kundendaten

Jeder dritte Angestellte (32 Prozent) hat schon einmal vertrauliche Informationen entweder weitergeleitet oder aus dem Unternehmen entfernt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie[1] von Iron Mountain [http://www.ironmountain.de/?utm_source=Releaseutm_me dium=PRDEWSutm_campaign=20120627 ], dem Spezialisten für Informationsmanagement [http://ironmountain.de/unsereservices/index. asp?utm_source=Releaseutm_medium=PRDEWSutm_campaign=20120627 ] und den dokumentenmanagement [http://ironmountain.de/unsereservices/inde x.asp?utm_source=Releaseutm_medium=PRDEWSutm_campaign=20120627 ] . Die Studie zeigt den nachlässigen Umgang mit sensiblen Geschäftsdaten auf.

Datenverlust droht vor allem bei Jobwechsel

Europaweit, so die Studienergebnisse, haben knapp über die Hälfte aller Büroangestellten schon vertrauliche Unternehmensdaten bei einem Jobwechsel mitgenommen. 57,4 Prozent der deutschen Befragten gaben an, Unternehmenspräsentationen und die Kunden-Kontaktdatenbank (53,7 Prozent) mit in den neuen Job transferiert zu haben. Gut ein Drittel (35,2 Prozent) entfernten auch alle Dokumente, an deren Entstehungsprozess sie beteiligt waren, aus dem Unternehmensnetzwerk. Strategische Pläne wechselten auf diese Weise in 29,6 Prozent der Fälle die Seiten. In all diesen Fällen handelt es sich um extrem sensible und wertvolle Unternehmensdaten, deren Verlust im kritischen Fall zu Wettbewerbsvorteilen für die Konkurrenz sowie zu Verlust der Markenreputation und dem Kundenvertrauen führen kann.

Richtlinien für Informationssicherheit fehlen oftmals

„In ganz Europa verschärfen Unternehmen ihre Datenschutz-Richtlinien, um der neuen EU-Gesetzgebung gerecht zu werden. Umso beunruhigender ist es zu sehen, dass Mitarbeiter scheinbar sorglos ihre Arbeitsplätze mit hochsensiblen Daten verlassen“, so Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer der Iron Mountain Deutschland GmbH. „Beschäftigen sich Unternehmen mit der Informationssicherheit, tendieren sie dazu, sich auf die Sicherung der digitalen Daten zu fixieren und vergessen dabei schnell das Papier und vor allem den Faktor Mensch.“ Wichtig sei hier, die Möglichkeit zu haben, daten wiederherstellen [http://www.ironmountain .de/unsereservices/datensicherung.asp?utm_source=Releaseutm_medium=P RDEWSutm_campaign=20120627 ] wieder herstellen zu können.

Ein Mangel an geeigneten Bestimmungen für die Verwaltung von Unternehmensinformationen sowie deren ineffektive Umsetzung scheinen ein entscheidender Faktor für Datenverlust zu sein. Dies zeigt ein anderes Befragungsergebnis: Nur 66,6 Prozent der befragten deutschen Angestellten gaben an, dass ihnen immer klar war, dass es sich bei den entfernten Daten um vertrauliche Informationen handelte. 69 Prozent der deutschen Befragten gaben an, dass sie im Entstehungsprozess der Dokumente massgeblich beteiligt waren und deshalb eine Berechtigung empfinden, diese Daten an sich zu nehmen. 63 Prozent waren der Meinung, diese Unterlagen seien für den nächsten Job nützlich.

Im Rahmen der Iron Mountain-Studie wurden 2.000 Büroangestellte im Alter ab 16 Jahren und aus allen Branchen in Frankreich, Deutschland, Spanien und dem Vereinigten Königreich befragt. Die Studie ist nicht repräsentativ.

Über die Iron Mountain Deutschland GmbH

Iron Mountain bietet umfassende Lösungen rund um das Management von Informationen. Die Experten von Iron Mountain helfen Unternehmen, die für sie geeigneten Lösungen für die sichere sowie rechtmässige Aufbewahrung und schnelle Verfügbarkeit ihrer Dokumente und Daten zu finden. Dabei profitieren Kunden sofort von planbaren Kosten und optimierten Prozessen sowie vom umfassenden Know-how des Dienstleisters für ein effizientes Informationsmanagement. Als weltweiter Service-Partner mit 60 Jahren Erfahrung kümmert sich Iron Mountain sowohl um physische Dokumente als auch digitale Daten und deckt dabei den gesamten Lebenszyklus der Informationen ab – von der sicheren Aufbewahrung bis zur Vernichtung. 1951 gegründet, verzeichnet Iron Mountain inzwischen mehr als 140.000 Unternehmenskunden in Nordamerika, Europa, Lateinamerika sowie im asiatisch-pazifischen Raum und verwaltet in seinen Archiv- und Rechenzentren Milliarden von Daten und Informationen. Weltweit beschäftigt Iron Mountain über 20.000 Mitarbeiter und erzielte im Jahr 2010 einen Umsatz von 3,1 Milliarden US-Dollar. 95 Prozent der Euro Stoxx 50-Unternehmen zählen zu den Kunden von Iron Mountain. In der Fortune 1000 Liste rangiert Iron Mountain auf Platz 643. http://www.ironmountain.de.

1. Opinion Matters for Iron Mountain, June 2012

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Landwehrstraße 61, 80336 München, Tel: +49-(0)89-7472-62-41, Email:
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Iron Mountain Deutschland, Verena Garske, Marketing Executive,
Hindenburgstraße 162, 22297 Hamburg, Tel.: +49-(0)40-52108-182, 
E-Mail:
vgarske@ironmountain.de 

Parkplatzsuche

Von Bernd Korbach am 20 - Juli - 2012  NEWS ALERT ABO

ARAG Verbraucher-Information
Düsseldorf, 20.07.2012

Samstagvormittag in der City – die Parkplätze vor dem Supermarkt sind heiß begehrt. Sie freuen sich, dass Sie endlich eine Parklücke entdeckt haben, die frei wird. Und während Sie höflich warten, dass der “Vorgänger” rückwärts ausgeparkt hat, kommt von der anderen Seite ein Auto und schiebt sich frech auf den frei gewordenen Parkplatz. Oder in der einzigen leeren Parklücke steht schon ein Fußgänger und “reserviert” dieser Parkplatz. Wer in solchen Situationen recht hat und wie man sich am besten verhält, sagen ARAG Experten.

Wem gehört die Lücke?
Wer im Streitfall das Recht auf einen Parkplatz hat, regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO). § 12 Abs. 5 S. 1 StVO bestimmt, dass an einer Parklücke derjenige Vorrang hat, der sie zuerst unmittelbar erreicht. Befindet sich ein Autofahrer in einer Straße mit Gegenverkehr auf der gegenüberliegenden Straßenseite, hat er die Parklücke noch nicht “unmittelbar erreicht”. Der Vorrang desjenigen, der zuerst an der Parklücke angekommen ist, bleibt nach dem Gesetz übrigens auch erhalten, wenn er zunächst an der Lücke vorbeifährt, um dann rückwärts einzuparken, oder wenn er noch anderweitig rangieren muss. Auch den eingangs zuerst beschriebenen Fall regelt die StVO: Denn der Vorrang gilt nach § 12 Abs. 5 S. 2 StVO auch für den Fahrzeugführer, der an einer freiwerdenden Parklücke wartet. Wer sich dann von der anderen Seite in eine Parklücke drängelt, während das ausparkende Auto dem Wartenden noch den Weg versperrt, verstößt gegen die StVO – und erfüllt damit einen Bußgeldtatbestand. Ein Verstoß gegen § 12 Abs. 5 StVO ist nämlich eine Ordnungswidrigkeit (siehe § 49 Abs. 1 Nr. 12 StVO) und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Parkplatz reservieren?
Und wie verhält es sich mit dem Reservieren einer Parklücke? Die Antwort ist eindeutig: Da § 12 Abs. 5 StVO nur dem Fahrzeugführer selbst Vorrang gewährt, ist es nicht zulässig, wenn eine andere Person ihm den Parkplatz reserviert. Wer das trotzdem tut, behindert einen anderen Verkehrsteilnehmer und verhält sich damit ordnungswidrig nach § 1 Abs. 2 StVO. Allerdings ist Vorsicht bei dem Versuch geboten, sein Recht durchsetzen zu wollen. Denn fährt man auf die Person zu mit dem Ziel, sie zum Weggehen zu bewegen, kann das grundsätzlich den Straftatbestand der Nötigung (§ 240 Strafgesetzbuch – StGB) erfüllen. Und der kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Allerdings ist die Rechtsprechung in der Frage, ob man sich in dieser Situation tatsächlich strafbar macht, nicht einheitlich. So sah das zuständige Gericht das Verhalten eines Autofahrers, der sich der “reservierenden” Person näherte und sie sogar leicht am Knie berührte, nicht als Nötigung an (OLG Naumburg, Az.: 1 Ss 505/97). Anders entschied dagegen ein bayerisches Gericht: Es verurteilte einen Autofahrer wegen Körperverletzung, weil der auf die Person, die die Parklücke blockierte, zugefahren war, sie berührt und dadurch sogar zu Fall gebracht hatte. Die Richter wiesen in ihrer Begründung außerdem explizit darauf hin, dass schon das bloße Zufahren auf den Störer eine Nötigung sei, weil darin eine konkludente Drohung liege, ihn überfahren zu wollen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Az.: 2St RR 239/94).

Fazit
Auch wenn Sie sich als Autofahrer zu Recht ärgern, dass Ihnen die einzige Parklücke weit und breit vor der Nase weggeschnappt wird, raten ARAG Experten, die Situation gütlich zu klären oder lieber auf den Parkplatz zu verzichten. Denn eine Anzeige wegen Nötigung oder Körperverletzung ist keine Bagatelle und kann Sie teuer zu stehen kommen. Außerdem sollten Sie bedenken, dass aggressives Verhalten im Straßenverkehr auch zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann, weil Sie sich dadurch als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs erweisen.

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/auto-und-verkehr

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Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.

Kontakt:
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Brigitta Mehring
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Baierbrunn (ots) – Mehrsprachigkeit kann Demenzsymptome verzögern. Geistige Ausfallerscheinungen treten im Schnitt drei bis vier Jahre später auf, wenn jemand zweisprachig aufwächst, berichtet die „Apotheken Umschau“ unter Berufung auf eine Studie der York-Universität in Toronto (Kanada). Auch anhand von Gehirn-Aufnahmen konnten die Forscher nachweisen, dass Zweisprachige sogar erhebliche Defekte am Gehirn offenbar länger ausgleichen konnten.

Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

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